Im
aktuellen Blitzlicht finden Sie die immer die jeweiligen Termine.
| Monat | Termin | Ende der Frist | Steuerarten |
| Mai | 10.05. | 10.6. | Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag |
| Mai | 10.05. | 10.6. | Umsatzsteuer |
M = Monatszahler; Vj = Vierteljahreszahler
Anmerkungen:
Wird ein Steuertermin nicht eingehalten, so erhöht sich der zu zahlende Betrag um einen Säumniszuschlag. Der Zuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 % des rückständigen Steuerbetrages.
Das Finanzamt darf aber einen Säumniszuschlag nicht sofort nach Ablauf des Fälligkeitstages berechnen. Denn von diesem Tag an läuft noch die dreitägige Zahlungs-Schonfrist. Wird innerhalb dieser Frist gezahlt, so gilt die Steuerzahlung noch als rechtzeitig. Eine Schonfrist gibt es allerdings nicht bei Barzahlung oder Zahlung mit Scheck.
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