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Steuern
2010
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Nächster Termin: 17.09. und 18.09.2010
Weitere Informationen zum Existenzgründungsseminar
Bis 2006 war Voraussetzung für die
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für
ein häusliches Arbeitszimmer, dass die
betriebliche oder berufliche Nutzung
des Arbeitszimmers mehr als 50 % der
gesamten betrieblichen oder beruflichen
Tätigkeit betrug oder wenn für die
betriebliche oder berufliche Tätigkeit
kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung
stand.
Mit dem Jahressteuergesetz 2007
hat der Gesetzgeber die Abzugsfähigkeit
weiter eingeschränkt, in dem er
diese Voraussetzungen strich und nur
noch darauf abstellte, dass das Arbeitszimmer
den Mittelpunkt der gesamten
betrieblichen oder beruflichen Betätigung
bilden musste.
Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts
verstößt die Neuregelung
gegen den allgemeinen Gleichheitssatz,
wenn Aufwendungen für ein
häusliches Arbeitszimmer auch dann
vom steuerlichen Abzug ausgeschlossen
sind, wenn für die betriebliche oder
berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz
zur Verfügung steht.
Der Gesetzgeber muss die Regelung
rückwirkend zum 01.01.2007 ändern.
Jeden Monat veranstaltet zukünftig 1a-Startup Seminare für Gründerinnen und solche , die es werden wollen in den Räumen des Trainingscenters der Metro in der Nähe der Arbeitsagentur.
Dagmar Schulz, Inhaberin von 1a-Startup, wird in intensiven Gründungs Seminaren auf die besonderen Situationen von Gründerinnen eingehen.
In einer kleinen Gruppe werden nicht nur wichtige Themen zur Existenzgründung von Frauen behandelt, sondern auch Fallbeispiele und Übungen durchgeführt, sowie individuelle Fragen beantwortet z.B. zum Businessplan und den staatlichen Fördermöglichkeiten. Die Steuerberaterin Kathrin Kotz referiert nicht nur als Expertin zu allen Fragen rund um Steuern für Unternehmerinnen und Buchführung, sondern wird auch individuell auf die Gründerinnen eingehen.
Nächster Termin 27.- 28. August.
Blitzlicht für den August 2010
Am 1. Juli 2010 tritt eine neue Vorschrift
in Kraft, die die Vorgaben der EU umsetzt und die Frist zur Abgabe der Zusammenfassenden Meldungen bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen
und Lieferungen erheblich verkürzt.
Ein Unternehmer muss bis zum
25. Tag nach Ablauf jedes Kalendermonats
(Meldezeitraum), in dem er innergemeinschaftliche
Warenlieferungen ausgeführt hat, dem Bundeszentralamt für Steuern eine Meldung (Zusammenfassende
Meldung) nach amtlich vorgeschriebenem
Datensatz übermitteln, in der er die entsprechenden Angaben zu machen hat. Eine Fristverlängerung gibt es nicht.
Soweit die Summe der Bemessungsgrundlagen
für innergemeinschaftliche
Warenlieferungen weder für das laufende Kalendervierteljahr noch für eines der vier vorangegangenen
Kalendervierteljahre jeweils mehr als 50.000 Euro beträgt, kann die Zusammenfassende
Meldung bis zum 25. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres
übermittelt werden.
Zum
Blitzlicht für Juli 2010
Am 5. März 2010 hat der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das "Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften" verabschiedet. Dieses sieht insbesondere Anpassungen an die aktuelle EuGH-Rechtsprechung sowie die Mehrwertsteuer-Richtlinie vor, ändert aber auch weitere Regelungen im Ertragsteuerrecht. Der Bundesrat befasste sich am 26. März 2010 mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz und stimmte diesem Gesetz zu. Der Bundesrat regte im Gesetzgebungsverfahren Änderungen bzw. Ergänzungen zum Gesetzentwurfes an, denen der Bundestag nicht gefolgt ist. Die Anregungen werden wohl im Rahmen kommender steuerlicher Gesetzgebungsverfahren erneut diskutiert werden.
Das EU-Richtlinien-Umsetzungsgesetz tritt grundsätzlich am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Änderungen im Umsatzsteuergesetz gelten jedoch erst ab dem 1. Juli 2010. Unternehmen sollten sich möglichst schnell mit den Neuregelungen vertraut machen.
Quelle:
http://www.hk24.de
Rückstellungen für im Rahmen eines Unternehmenskaufs übernommene
drohende Verluste aus schwebenden Geschäften dürfen beibehalten werden
Eine GmbH hatte ein Unternehmen gekauft und hierbei auch Verpflichtungen aus
Mietverträgen übernommen, die schon für den Veräußerer keinen wirtschaftlichen Nutzen
mehr hatten. Die hieraus resultierenden drohenden Verluste waren vom Kaufpreis
abgezogen und von der GmbH bei Anschaffung erfolgsneutral als Rückstellung passiviert
worden. In ihrer Schlussbilanz ließ sie den Wert unverändert. Das Finanzamt löste die
Rückstellung gewinn erhöhend auf, weil für drohende Verluste aus schwebenden
Geschäften in der Steuerbilanz keine Rückstellungen gebildet werden dürfen.
Dies sah der Bundesfinanzhof anders, weil die Drohverlustrückstellungen im Rahmen des
Unternehmenskaufs angeschafft und somit nicht neu gebildet worden waren.
Zum Rundschreiben Mai 2010
Wird ein Wirtschaftsgut vom Privatvermögen in ein Betriebsvermögen eingelegt, muss die Bemessungsgrundlage für die danach vorzunehmenden Absetzungen für Abnutzungen ermittelt werden. Ausgangsgröße ist der Teilwert zum Zeitpunkt der Einlage. Dieser wird jedoch vermindert um die vor der Einlage bei Überschusseinkunftsarten bereits in Anspruch genommenen planmäßigen und außerplanmäßigen Absetzungen. (Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs)
Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind grundsätzlich abzuzinsen. Bei einer unbefristeten Laufzeit ist wirtschaftlich betrachtet auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen. Auf eine formale Kündigungsmöglichkeit kommt es nicht an. Der gesetzlich festgelegte Zinssatz beträgt 5,5 %. Es findet keine Differenzierung zwischen Gesellschafter- und Fremddarlehen statt. Daher sind die vorstehenden Grundsätze auch auf Eigenkapital ersetzende Darlehen anwendbar. (Quelle: Beschluss des Bundesfinanzhofs)
Ein Produzent von Haushaltswaren vertrieb seine Waren über selbstständige Gruppenberaterinnen (Handelsvertreter) und stellte diesen geleaste Pkws mit Versicherungsschutz zur Verfügung. Gruppenberaterinnen mit hohen Umsätzen wurde ein höherwertiger Pkw zur Verfügung gestellt. Das Finanzamt sah in der Leasingrate für die Überlassung der Fahrzeuge eine Zusatzprovision und unterwarf sie der Umsatzsteuer. Der Bundesfinanzhof bestätigte diese Auffassung. Da ein privates Nutzungsverbot nicht überwacht wurde, bejahte das Gericht einen der Umsatzsteuer unterliegenden tauschähnlichen Umsatz. Wäre die Nutzung der Pkw hinreichend überwacht worden, hätte es sich bei der Überlassung der Pkw um eine sogenannte Beistellung zu den übrigen erbrachten Leistungen gehandelt, die nicht der Umsatzsteuer unterliegt.
Ermittlung der für die Buchführungspflicht maßgeblichen Umsatzgrenze Das Finanzamt kann Unternehmer, die nicht nach anderen Gesetzen verpflichtet sind, Bücher zu führen, dazu verpflichten, wenn bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschritten werden. Überschreiten z. B. die Umsätze im Kalenderjahr den Betrag von 500.000 €, muss die Buchführungspflicht vom Beginn des Wirtschaftsjahres erfüllt werden, das der Aufforderung durch das Finanzamt folgt. Ein Verein wehrte sich gegen die Buchführungspflicht, weil er neben umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen von rund 2.800 € nicht umsatzsteuerbare Auslandsumsätze von rund 563.000 € erzielt hatte und der Ansicht war, dass die nicht umsatzsteuerbaren Auslandsumsätze nicht zu berücksichtigen waren. Der Bundesfinanzhof entschied, dass bei der Ermittlung der Umsatzgrenze von 500.000 € auch nicht umsatzsteuerbare Auslandsumsätze mit einzubeziehen sind.
Nutzung eines Pkw für andere Einkunftsquellen ist nicht durch 1 %-Regelung
abgegolten
Einzelunternehmer A hatte in seinem Betriebsvermögen einen Pkw, dessen
private Nutzung er nach der sog. 1 %-Regelung ansetzte. Er nutzte ihn auch für Fahrten im Zusammenhang mit einer
Beteiligung an der gewerblichen
B-GbR, die ihm entsprechendes Kilometergeld
zahlte. Das Finanzamt erhöhte
den privaten Pkw-Nutzungsanteil des A um die anteilig auf die Nutzung bei der B entfallenen Pkw-Kosten.
Der Bundesfinanzhof bestätigte die Auffassung des Finanzamts, weil durch die 1 %-Regelung lediglich die private Nutzung abgegolten ist, nicht aber die Nutzung für andere Einkunftsquellen.
Vollständige Mandanteninformation Januar 2010
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